Handelsfähigkeit von Edelmetallen wie Gold oder Silber
Nicht alle Edelmetalle sind handelsfähig. Was unter der Handelsfähigkeit von Gold und Silber zu verstehen ist, möchten wir nun erläutern.
Hoher Feingehalt als Voraussetzung der Handelsfähigkeit
Gold und Silber werden als handelsfähig bezeichnet, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
- Hoher Feingehalt: Der Gehalt an Gold oder Silber im handelsfähigen Gut muss 999/1000 ‰ oder höher betragen. Man redet auch von Feingold oder Feinsilber. Die Barren bestehen somit aus 99,99 % aus dem jeweiligen Edelmetall.
- Speziell bei Goldmünzen ist das Alter von Bedeutung. Handelsfähig sind Münzen, die nach 1800 hergestellt wurden. Der Feingehalt muss mindestens bei 900/1000 ‰ liegen.
- Zustand: Die Oberfläche ist bei handelsfähigen Metallen makellos und meist mit einer Prägung versehen. Es sollten keine großen Kratzer oder Absplitterungen vorhanden sein. Auch die Größe sollte passen. Sind zu große Beschädigungen sichtbar, sind Goldbarren, Silbermünzen und Co nicht mehr handelsfähig. Sie würden als Altgold und -silber wieder eingeschmolzen werden.
Ausnahme bei Gold-LBMA-Barren
Eine Ausnahme besteht bei „XXL-Barren“ mit einem Gewicht von 12,4 Kilogramm. Hier darf der Feingehalt auf 995/1000 ‰ gesenkt werden. Sie werden als „LBMA Barren“ bezeichnet. LBMA steht für „London Barren Markt Vereinigung“. Diese haben für den Edelmetallhandel die genormten Größen festgelegt, das den Weg für den internationalen Handel frei macht. Die großen LBMA Barren sind nicht für den Privatgebrauch gedacht. Regierungen und Zentralbanken benutzen sie zum Handel.
Was bedeutet bankhandelsfähig?
Sie stoßen neben der Handelsfähigkeit auch auf den ähnlichen Begriff „bankhandelsfähig“. Verfügt der Goldbarren über eine hohe Qualität, dass selbst Banken ihn kaufen würden, kann er als bankhandelsfähig bezeichnet werden.
Hierbei spielen mehr Kriterien als der hohe Feingehalt eine Rolle. Die Banken achten genauso auf den Ruf des Barrenproduzenten. Als gut werden Produzenten empfunden, dies sich von der LBMA zertifizieren lassen.
Hinzu kommt das untypische Größen und Gewichte selten akzeptiert werden.
Es gibt zwischen den einzelnen Banken Unterschiede in der Gewichtung der Kriterien. Münzen werden zum Beispiel nur angenommen, wenn sie bei der Bank gelistet sind.
Die Handelsfähigkeit bestimmt die Höhe des Preises
Barren und Münzen, die eine hohe Handelsfähigkeit zugesprochen wird, können leicht wiederverkauft werden. Sie müssen nicht in irgendeiner Form behandelt werden. Sie sind von
beträchtlicher Qualität. Deshalb fällt der Ankaufspreis etwas höher aus. Es liegt schließlich Feingold oder Feinsilber vor mit einem hohen Gehalt des Edelmetalls.
Liegen große Beschädigungen wie Kratzer vor, ist die Handelsfähigkeit erloschen. Der Ankaufspreis sinkt etwas. Es liegen dann Schmelzmetalle oder Altmetalle vor, die erneut eingeschmolzen werden. Sie können wieder als Barren fungieren oder anders verarbeitet werden.
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