Allgemeine Geschäftsbedingungen
easygold.de
1. Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Ankauf verschiedener Metalle durch die Firma Pfandhaus & Goldankauf Walkling, vertreten durch den Inhaber Julius Falkenhain-Walkling, über die Website easygold.de.
(2) Verkäufer können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher im Sinne des BGB sein.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist demnach jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB.
Unternehmer ist demnach eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
(3) Der Verkäufer muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.
(4) Mit Nutzung des Internetportals easygold.de erkennt der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und bedingungslos an. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Verkäufer werden nicht anerkannt, sofern nicht im Einzelfall der Geltung ausdrücklich zugestimmt worden ist. Stillschweigen ist nicht als Zustimmung zu werten.
(5) Etwaige Individualabsprachen gelten vorrangig.
2. Vertragspartner
Ankaufsverträge kommen zustande mit dem Käufer, Pfandhaus & Goldankauf Walkling vertreten durch den Inhaber Julius Falkenhain-Walkling, Echternplatz 7, 31224 Peine.
3. Vertragsschluss
Direktverkauf
(1) Die auf der Website unter „Gold und Silber verkaufen“ dargestellten Metallsorten mit Preisangabe stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern die Aufforderung zur Abgabe eines Ankaufsangebots durch den Verkäufer.
(2) Der Verkäufer unterbreitet ein Angebot zum Ankauf des Metalls durch das auf der Internetseite easygold.de bereitgestellte Formular. Mit Hilfe der Eingabemaske macht der Verkäufer Angaben zu Art und Menge des Metalls. Daraufhin wird der Preis angezeigt, den der Verkäufer für das angegebene Metall erhält, soweit das zugesendete Metall mit den Angaben übereinstimmt. Durch Betätigung des Buttons „Verkaufen“ gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot ab.
(3) Die Abgabe eines Angebots ist erst bei einem Mindestverkaufswert von 15,00 € möglich.
(4) Der Verkäufer ist bei Abgabe des Angebots verpflichtet, die Angaben über Art und Menge des Metalls vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
(5) Nach Erhalt des Angebots versendet der Käufer zunächst eine Bestätigungs-Mail. Diese stellt noch keine Annahme des Ankaufsangebots dar.
(6) Bevor der Verkäufer das im Verkaufsangebot angegebene Material verpackt und versendet, ist er dazu verpflichtet Fotos von dem Material zu machen und diese Fotos per WhatsApp an 05171-5404453 oder per E-Mail an info@easygold.de zu senden. Die Fotos sollten so dargestellt sein, dass der Käufer alle Bestandteile des zu verkaufenden Materials sehen kann und einer optischen Vorprüfung unterziehen kann. Sollte der Verkäufer seiner Pflicht zum Abfotografieren des Paketinhalts nicht nachkommen, besteht kein Versicherungsschutz. Für etwaigen Verlust oder Beschädigungen haftet dann alleine der Verkäufer.
(7) Das Metall ist dem Käufer zuzusenden und wird nach Erhalt zunächst geprüft. Wenn das Metall einen vom Angebot abweichenden Zustand aufweist, kann easygold.de den Kauf ganz oder teilweise ablehnen.
(8) Deckt sich die Lieferung mit dem abgegebenen Angebot, erfolgt eine Annahme des Angebots per E-Mail.
Versandtasche
(1) Der Verkäufer bestellt kostenfrei eine Versandtasche, daraufhin sendet der Ankäufer die Versandtasche sowie erforderliche Unterlagen und Versandlabel kostenlos an den Verkäufer.
(2) Der Verkäufer liest sorgfältig das Begleitschreiben und füllt den Begleitschein vollständig und wahrheitsgemäß aus. Bevor der Verkäufer das zu Verkaufende Material verpackt und versendet, ist er dazu verpflichtet Fotos von dem Material zu machen und diese Fotos per WhatsApp an 05171-5404453 oder per Mail an info@easygold.de zu senden. Die Fotos sollten so dargestellt sein, dass der Käufer alle Bestandteile des zu verkaufenden Materials sehen kann und einer optischen Vorprüfung unterziehen kann. Sollte der Verkäufer seiner Pflicht zum Abfotografieren des Paketinhalts nicht nachkommen, besteht kein Versicherungsschutz. Für etwaigen Verlust oder Beschädigungen haftet dann alleine der Verkäufer.
(3) Nachdem die Edelmetalle nun ordnungsgemäß lt. Begleitschreiben verpackt wurden und die Fotos versendet, muss das Paket in einer Paketfiliale von DHL abgegeben werden. Für den Versand ist nur das vom Ankäufer kostenlos zur Verfügung gestellte Versandlabel von DHL zu verwenden, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz.
(4) Nach Eingang des Pakets am Unternehmenssitz des Ankäufers verpflichtet sich der Ankäufer das Paket innerhalb von 48 Stunden zu öffnen, den Inhalt zu kontrollieren und dem Verkäufer ein bindendes Ankaufsangebot per E-Mail zukomme zu lassen. Die Kontrolle erfolgt im 2-Mann Prinzip und wird per Videokamera dokumentiert.
(5) Der Verkäufer hat dann die Wahl das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Sollte das Angebot des Ankäufers abgelehnt werden, so ist der Ankäufer verpflichtet, das eingesendete Material des Verkäufers kostenlos an den Verkäufer zurückzusenden.
4. Vorgangsweise bei Abweichungen
(1) Sollte sich im Rahmen der Überprüfung des Metalls herausstellen, dass das Metall von den bei der Angebotsabgabe gemachten Angaben abweicht, kann der Käufer das Kaufangebot ganz oder teilweise ablehnen.
(2) Daneben behält sich der Käufer vor, dem Verkäufer per E-Mail an die vom Verkäufer angegebene E-Mailadresse ein eigenes Kaufangebot zu unterbreiten (Gegenangebot).
(3) Das Gegenangebot von dem Verkäufer kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang angenommen oder abgelehnt werden. Wird das Gegenangebot von dem Verkäufer angenommen, kommt ein Kaufvertrag auf Basis des Gegenangebots zustande.
(4) Wird das Angebot des Verkäufers durch den Käufer oder das Gegenangebot des Käufers durch den Verkäufer abgelehnt, wird das Metall auf Kosten des Verkäufers zurückgesendet oder in Abstimmung mit dem Verkäufer entsorgt.
5. Eigentumszusicherung
(1) Mit Abgabe des Angebots sichert der Verkäufer zu, dass er der rechtmäßige Alleineigentümer des Metalls ist und Verfügungsbeschränkungen nicht bestehen. Der Verkäufer sichert vor allem zu, dass das von ihm angebotene Metall frei von jeglichen Rechten Dritter ist.
(2) Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese an den von ihm angebotenen Metall gegenüber dem Käufer geltend machen.
Der Verkäufer verpflichtet sich darüber hinaus zum Ersatz jeglicher Schäden, einschließlich der Kosten aus der ggf. notwendigen oder erforderlich erscheinenden Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher und/oder gerichtlicher Hilfe, die dem Käufer aus der Inanspruchnahme durch Dritte deswegen bzw. daraus entstehen.
(3) Der Verkäufer versichert durch Abgabe des Angebots, dass das Metall keine radioaktiven, explosiven, giftbelasteten oder sonst gefährlichen oder verbotenen Stoffe enthält.
6. Versand/Eigenanlieferung
(1) Das angebotene Metall ist innerhalb von 3 Werktagen nach Abgabe des Angebots an die Adresse des Pfandhaus & Goldankauf Walkling, vertreten durch den Inhaber Julius Falkenhain-Walking, Echternplatz 7, 31224 Peine, zuzusenden.
(2) Der Verkäufer ist für den ordnungsgemäßen Versand des Metalls, insbesondere der Verwendung geeigneten und stabilen Verpackungsmaterials, verantwortlich. Die Verpackung muss blickdicht sein und der Inhalt sollte rutschfest fixiert werden. Beschriftungen des Pakets die auf einen wertvollen Inhalt schließen lassen sind zu vermeiden. Absenderadresse und Empfängeradresse dürfen keinen Hinweis auf den wertvollen Inhalt liefern.
(3) Der Versand kann durch den Verkäufer eigenverantwortlich oder mittels einer Versandmarke, welche auf easygold.de erhältlich ist, erfolgen.
Ein Versand mittels Paketmarke ist nur bis zu einem Gewicht von 31,5 kg und denmaximalen Abmessungen“ LxBxH 120cmx60cmx60cm“ zulässig.
Bitte beachten Sie die die Hinweise unter 3. Vertragsschluss Direktverkauf (6) und Versandtasche (2) zum Versicherungsschutz.
(4) Der Verkäufer kann das Metall auch selbst nach vorheriger Absprache per Telefon oder per E-Mail an die Adresse des Käufers, Echternplatz 7, 31224 Peine anliefern. Eine Eigenanlieferung ist in der Zeit von Mo.-Fr. von 9:30 Uhr – 17:30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache möglich.
(5) Sollte die Zusendung des Metalls länger als 7 Tage in Anspruch nehmen, behält sich der Käufer das Recht vor, die Annahme zu verweigern.
7. Preise
Bei den veröffentlichten Ankaufspreisen handelt es sich um Nettopreise.
Die Preise richten sich stets nach dem jeweils veröffentlichten Tagesmetallpreis an der Börse.
Maßgeblich ist der Preis, welcher bei Abgabe des Angebots auf easygold.de angegeben wird. Korrekturen aufgrund irrtümlich eingetippter Preisangaben bleiben vorbehalten.
8. Gewichtbestimmung
Der Käufer verwendet geeichte Waagen zur Gewichtsbestimmung. Sollte sich zwischen der Ware Fremdmaterial befinden, wird dieses aussortiert und bei der Bestimmung nicht mitberücksichtigt.
9. Bezahlung
(1) Der Käufer verpflichtet sich, die Bezahlung des vereinbarten Betrages innerhalb von 5 Werktagen nach Annahme des Angebots einzuleiten. Samstage, Sonntage und Feiertage sind keine Werktage.
(2) Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung.
10. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Verkäufers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel und Schadenersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
Insoweit sind von dem Haftungsausschluss nur solche Schäden ausgenommen, welche in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der des Käufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11. Schlussbemerkungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann wird für alle Ansprüche der Geschäftssitz der Firma Pfandhaus & Goldankauf Walkling als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieser Bestimmung.